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BVerfG, 07.11.1990 - 1 BvR 416/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; Alternativwohnung; Rechtsmissbrauch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 14 Abs. 1 S. 1
Eigentumsgarantie im Wohnungsmietrecht - Verweisung des kündigenden Eigentümers auf eine Alternativwohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Eigenbedarf - Kündigung - Alternative - Unzulässigkeit
Verfahrensgang
- LG Hannover, 05.03.1990 - 20 S 171/89
- BVerfG, 07.11.1990 - 1 BvR 416/90
Papierfundstellen
- NJW 1991, 158
- NJW 1991, 159
- NJW-RR 1991, 204 (Ls.)
- MDR 1991, 317
- ZMR 1991, 56
- WM 1990, 2082
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 07.11.1990 - 1 BvR 416/90
§ 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB ist im Hinblick auf dieses Grundrecht dahin auszulegen, daß die Entscheidung des Eigentümers über seinen Wohnbedarf grundsätzlich zu achten ist; auch das Festhalten am Nutzungswunsch für eine bestimmte Wohnung trotz anderweit frei gewordener Wohnungen ist nicht mißbräuchlich, wenn der Eigentümer hierfür vernünftige und nachvollziehbare Gründe anführen kann, insbesondere sein Wohnbedarf nicht weit überhöht ist (BVerfGE 79, 292 ]305[ [= WuM 1989, 114]).